Bundesverband Mittelständischer Werte-Logistiker e.V.

Oberlandesgericht Karlsruhe – Münzgeldklause in AGB unwirksam

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat die „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt.* Der Preis in Höhe von 7,50 € für die Einzahlung von Münzen ist zu hoch – gemessen an den für die Bank entstehenden Kosten…

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat die „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt…

Leipzig, 05.12.2018 – Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat mit ihrem Urteilsspruch die sogenannte „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für rechtswidrig erklärt. Demnach sollten Kunden für die Einzahlung von Münzen pauschal 7,50 Euro zahlen. Gemessen an den entstehenden Kosten sei dieser Betrag zu hoch, befand das Gericht. Grundsätzlich könne ein Finanzinstitut zwar ein Entgelt für Zahlungsdienste verlangen, aber nur in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen. Demnach gilt die Einzahlung von Münzgeld auch als Zahlungsdienstleistung. Die ALVARA AG bietet seit der zukunftsweisenden Einführung des Moduls BargeldBepreisung im Jahr 2015 eine rechtskonforme Lösung zur Bepreisung der Bargeldentsorgung an…

weiter zur Pressemitteilung des BMWL Mitgliedes ALVARA

Bundesverband Mittelständischer Werte-Logistiker Consent Management Platform von Real Cookie Banner